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Schulordnung der Saalburgschule in Bad
Vilbel
Dezember
2009, akt. Juli 2011
Präambel
Die
Schulordnung regelt ergänzend zu der Dienstordnung für Lehrer und Erzieher
und den Erlassen des Hessischen Kultusministers das tägliche
partnerschaftliche Miteinander der Lehrenden und Lernenden in der
Saalburgschule.
Die
Saalburgschule ist eine Grundschule des Wetteraukreises. Mit einem klaren
pädagogischen Konzept werden Schwerpunkte ihrer unterrichtlichen und
erzieherischen Arbeit bei
- der
Umwelterziehung,
- der
Förderung sozial schwacher, sprachauffälliger und verhaltensauffälliger
Kinder gesetzt, um sie gezielt auf das Miteinanderauskommen in der
gemischten Gesellschaft aller Nationalitäten vorzubereiten.
Außerschulische wohnbezirksnahe Lernorte wie z.B. Handwerksbetriebe,
Polizei, Feuerwehr, Stadtbibliothek, Vereine und Kulturzentren u.a.m. werden
mit einbezogen, so dass, unterstützt durch freiwillige elterliche Mit- und
Zusammenarbeit im Unterricht, eine Identifikation mit Schule als Lebensraum
angebahnt wird.
Die
Schulordnung enthält, soweit möglich, nur allgemeine Empfehlungen und
Hinweise, die flexibel und eigenverantwortlich den jeweiligen
Situationserfordernissen gemäß ausgestaltet werden können.
Zum besseren Verständnis
sind im Anhang verschiedene Begriffe definiert und soweit aus gesetzlichen
Erfordernissen unumgänglich, einige Regelungen genauer gefasst (Anlage 1).
Unterrichtszeiten:
Aufsicht
Die Aufsicht
vor, während und nach dem Unterricht führen die Lehrer gemäß dem
Aufsichtsplan. Lehrer und Schüler achten gemeinsam darauf, dass sich alle so
verhalten, dass keiner sich selbst oder andere gefährdet und
Sachbeschädigungen vermieden werden. Die Aufsicht während der AGs obliegt
den AG-Leitern (Anlage 2).
Besondere
Regeln gelten für den Sport- und Schwimmunterricht (Anlage 3).
Der
Mensa-Besuch ohne Begleitung von Lehrkräften ist den Kindern nur nach
Unterrichtsschluss gestattet.
Gültigkeit
Die
Schulordnung tritt nach Zustimmung der gesetzlich vorgeschriebenen Gremien
in Kraft. Änderungen können mit einfacher Mehrheit in diesen Gremien
beschlossen werden, wenn alle Gremien den Änderungen mit einfacher Mehrheit
zustimmen: Gesamtkonferenz, Elternbeirat und Schulkonferenz. Die
Schulordnung wird jedem Schüler ausgehändigt und zu Beginn eines Schuljahres
von den Klassenlehrerinnen/Lehrern erklärt und besprochen. Ergänzend
erhalten die Eltern Informationen an den Elternabenden.
Anlage 1
Schul- und Unterrichtswege
Gewöhnlicher Schulweg ist der Schulweg des
Schülers zwischen Wohnung und Schule. Für die Beaufsichtigung zeichnen
jeweils die Eltern verantwortlich. Der Schulwegeplan, der die sichersten
Wege beschreibt, wird den Eltern bekannt gegeben und ist in der Schule
einzusehen. Unterrichtswege sind sämtliche Wege, die im Rahmen des
Unterrichts unter Aufsicht des Lehrers unternommen werden. Unterrichtswege
dürfen jeweils nur von der Schule aus ihren Ausgang nehmen und müssen dort
auch wieder enden. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Erziehungsberechtigten möglich. Über besondere Unterrichtswege (z. B.
Ausflüge, Wanderungen, Teilnahme an Gottesdiensten, Unterrichtsgänge,
Besichtigungen) ist die Schulleitung frühzeitig (spätestens am Vortag) in
schriftlicher Form um Genehmigung zu bitten.
Vorzeitiges Unterrichtsende
Schüler der Vorklasse und der Klassen 1 und 2
dürfen nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden. Sie müssen bis zum
offiziellen Unterrichtsschluss in der Schule betreut werden.
Bei „Hitzefrei „ kann eine Ausnahme
zugelassen werden, wenn sich die Eltern mit einer vorzeitigen Entlassung
schriftlich einverstanden erklärt haben.
Pausen
Die Pausen sind als körperliche und geistige
„Erfrischungsphasen“ Teil des pädagogischen Konzepts. Sie ermöglichen auch
die gemeinsame Einnahme der mitgebrachten kleinen Zwischenmahlzeiten in den
Klassen.
Die außerhalb des Schulgebäudes für die
Pausen nutzbaren Flächen sowie deren Grenzen werden den Schülern jeweils zu
Beginn ihrer Schulzeit gezeigt.
3.- und 4.-Klässler dürfen
den Pausenhof der John -F.-Kennedy-Schule benutzen. VK, 1. und 2. Schuljahre
bleiben auf dem Spielhof oder vor dem Eingang der Saalburgschule.
Regenpause
Kann aus wetterbedingten Gründen den Schülern
während der großen Pausen der Aufenthalt im Spielhof bzw. Schulhof nicht
zugemutet werden, bleiben alle Schüler in ihren Räumen und werden dort von
der Lehrkraft beaufsichtigt, die zuvor Unterricht in der Klasse hatte. Die
Regenpause wird vor Pausenbeginn per Lautsprecher vom Sekretariat angesagt.
Zur Schonung der Teppichböden und zur
Vermeidung unnötiger Verschmutzung tragen alle Schüler in der Klasse
Hausschuhe.
Anlage 2
Verbote
Zum Schutz der Kinder und aus versicherungstechnischen Gründen sind
unmittelbar vor und nach dem Unterricht und in den Pausen sämtliche mit
einer möglichen Gesundheitsgefährdung verbundenen Handlungen verboten:
Dazu gehören
beispielsweise:
Radfahren, Skateboardfahren, Rollschuh fahren
und Schneeball werfen auf dem Schulhof/Spielhof
Darüber hinaus ist nicht gestattet:
- das Besteigen der Nottreppen
- das Einsteigen in Parterrefenster
- das Klettern auf Bäume, Dächer und
Container
- das Verlassen des Schulhofes
- das Betreten der Anlage der JFK-Schule
Ausnahmen sind nur außerhalb der Pausen unter
besonderer Aufsicht einer Lehrkraft möglich.Der
Gebrauch von einem Handy, I-Pod, MP3-Player, Nintendo usw. ist in der
Saalburgschule nicht erlaubt. Sie werden bei Benutzung von den Lehrkräften
eingezogen und können nur von den Eltern wieder in Empfang genommen werden.
Anlage 3
Besondere Regeln für den Sport- und Schwimmunterricht
Zum Sportunterricht werden die Schüler
aus dem Altbau aus ihren Klassen abgeholt. Die Kinder aus dem Neubau können
sich – nach Absprache – auch auf dem Hof zwischen den Bäumen aufstellen.
Gemeinsam mit dem Lehrer gehen sie in die Turnhalle. Findet der Unterricht
in einer entfernt gelegen Sportstätte statt, gehen Schüler und Lehrer den
Weg gemeinsam dorthin und zurück.
Zum Schutz des Bodenbelags und zur Vermeidung
von unnötiger Verschmutzung achten alle darauf, dass die Sporthallen nicht
mit Straßenschuhen betreten werden.
Zum Schwimmunterricht treffen sich die
Schüler vor der Schule oder bei schlechtem Wetter in der Eingangshalle oder
in den Klassen und gehen den Weg zum Schwimmbad gemeinsam mit dem Lehrer
oder einem beauftragten Elternteil hin und zurück.
Beim Sport- und Schwimmunterricht stehen sportliche Fairness und
gegenseitige Rücksichtnahme im Vordergrund. Alle achten darauf, dass die
körperlichen Kräfte und Fähigkeiten angemessen entfaltet und Verletzungen
vermieden werden.
Das Tragen von Schmuck ist während des
Sportunterrichtes untersagt. |