Nach der Änderung des Hess. Schulgesetzes im Nov. 2011 und der Verabschiedung der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)“ vom Mai 2012 hat sich die Beratung, Unterstützung und Lehrerversorgung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und auch für die Prävention erheblich verändert.
Förderschullehrer/innen des Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) Brunnenschule gehen an die Regelschulen und unterstützen dort die Kinder, KollegInnen und Eltern. Die Brunnenschule wird ab dem Schuljahr 17/18 schülerfrei sein, alle Schüler werden dann in den Regelschulen oder auch in einigen wenigen stationären Systemen in Friedberg unterrichtet.
Das BFZ Brunnenschule in Bad Vilbel schickt im Schuljahr 16/17 zwei Kolleginnen mit insges. 50 Stunden an die Saalburgschule. Die beiden Kolleginnen arbeiten in allen Klassen mit, unterstützen auf Antrag der Eltern einzelne Kinder, sind zuständig für VM (Vorbeugende Maßnahmen) wie Beratung, Lernförderung Sprachheilarbeit, Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern. Sie arbeiten im Team mit den Regelschullehrerinnen und leisten mit ihren Erfahrungen und ihrem besonderen Blick auf die Kinder durch ihre andere Ausbildung einen wertvollen Beitrag bei der Umsetzung der Inklusion.
Die Saalburgschule freut sich über diese Hilfen im Förderbereich und über die hohe Stundenzahl, die der Schule zugewiesen wurde. Die beiden Kolleginnen gehören damit zum Stammkollegium der Saalburgschule und tragen zur weiteren Professionalisierung des Kollegiums bei.